Kosten
Während Ihrer Reha können verschiedene Kosten anfallen, darunter die gesetzliche Zuzahlung sowie zusätzliche Gebühren für Services. Es ist uns wichtig, Sie im Voraus über mögliche Kosten zu informieren, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden.
Kosten
Hier finden Sie eine Übersicht zu unseren aktuellen Tagespflegesätzen, Informationen zur gesetzlichen Zuzahlung und Kosten für zusätzliche Leistungen während Ihres Reha-Aufenthaltes in unserer Klinik.
Die Reha-Leistungen rechnen die Kostenträger direkt mit der Klinik ab.
Unser gültiger Tagespflegesatz für alle Rentenversicherungen, Krankenkassen und Selbstzahler beträgt für die
- stationäre Rehabilitation 191,02 Euro, und für die
- ganztägig ambulante Rehabilitation 148,29 Euro
Von Selbstzahlern verlangt die Klinik grundsätzlich eine angemessene Vorauszahlung. Wöchentliche Teilzahlungen im Voraus sind im Einzelfall möglich.
Stand: 01.01.2026
Bei einer stationären medizinischen Reha werden Sie an den Kosten beteiligt.
Der Kostenträger Ihrer Reha ist die Deutsche Rentenversicherung?
Nur bei einer stationären medizinischen Reha müssen sich die Versicherten an den Kosten beteiligen. Dies schreiben gesetzliche Regeln vor. Die Zuzahlung ist von der jeweiligen Einkommenssituation abhängig. Viele Patientinnen und Patienten können sich ganz oder teilweise von der Zuzahlung aus eigener Tasche befreien lassen.
Wichtig: Hierfür müssen Sie einen Antrag stellen! Das Antragsformular dafür erhalten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger.
Die Zuzahlung beträgt höchstens 10,00 Euro pro Tag für längstens 42 Tage, bei einer Anschlussrehabilitation für längstens 14 Tage im Kalenderjahr. Wenn Sie in einem Jahr bereits Rehabilitationsleistungen – auch von der Krankenkasse – in Anspruch genommen haben, werden alle Tage der Zuzahlung berücksichtigt und gegenseitig angerechnet. Eine Zuzahlung entfällt darüber hinaus für Versicherte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und für diejenigen, die Übergangsgeld, Sozialhilfe oder Leistungen zur Grundsicherung beziehen. Auch Eltern, deren Kinder an einer von der Rentenversicherung genehmigten Heilbehandlung teilnehmen, müssen nichts zuzahlen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Rheinland.
Der Kostenträger Ihrer Reha ist Ihre gesetzliche Krankenversicherung?
Dann bitten wir Sie, die Hinweise des Bundesgesundheitsministeriums zu beachten:
Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zur Zuzahlung in der gesetzlichen Krankenversicherung
Abstellplatz für Ihr privates Kraftfahrzeug
- In der Tiefgarage: 35 Euro einmalige Gebühr plus 10 Euro Pfand, pro Rehabilitationsmaßnahme.
- Auf dem Klinikgelände: 20 Euro einmalige Gebühr, kein Pfand, pro Rehabilitationsmaßnahme
Schließfach E-Bike Akkuladestation
- pro Fach / pro Aufenthalt 8,00 Euro einmalige Gebühr
Waschsalon
- Waschmaschine pro Waschgang 5,00 Euro
- Trocknernutzung kostenlos
Tagespauschale für Begleitperson (nur bei freier Bettenkapazität möglich)
- 90 Euro für Übernachtung und Vollverpflegung (bei Begleitung während der gesamten Reha-Maßnahme)
Einzelpreise für Gästewertmarken (bei besonderen Anlässen sind Preisänderungen möglich)
- 6,00 Euro pro Frühstück (Montag bis Sonntag)
- 10,00 Euro pro Mittagessen (Montag bis Freitag, Sonntag und am Feiertag)
- 7,00 Euro pro Mittagessen (Samstag)
- 7,00 Euro pro Abendessen (Montag bis Freitag)
- 10,00 Euro pro Abendessen (Samstag, Sonntag und am Feiertag)
Trinkfalsche (1 Liter)
- 3,00 Euro
Umhängetasche
- 2,00 Euro
Fernbedienung
- 9,00 Euro einmalige Gebühr plus 10,00 Euro Pfand pro Rehabilitationsmaßnahme